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TÜV geprüfte Ausbildung

LOVANIA TÜV Zertifikat

TÜV-zertifiziert für
Qualitätssicherung in
der Aus- & Weiterbildung.

Verband Deutscher Privatschulen

Änderung des BAföG ab Herbst 2008!

Hier geht es zu einem Beispiel:  Alexa, 17 Jahre, Berufsfachschülerin, auswärts wohnend

Stand 4/2009

Nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Sie die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen.

Bei der Berechnung der individuellen Förderhöhe werden eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten oder Ihrer Eltern berücksichtigt.
Seit August 2008 gelten folgende monatlichen Höchstförderungssätze:
                                  

• bei den Eltern wohnend   212 Euro  
• notwendig auswärts untergebracht  383 Euro  

Über die genannten Bedarfssätze hinaus können auswärtig untergebrachte Schülerinnen und Schüler weitere 72 Euro monatlich erhalten, soweit die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 57 Euro übersteigen. Nicht bei den Eltern wohnende Studierende können zusätzlich bis zu 72 Euro erhalten, wenn die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 146 Euro übersteigen.


Darüber hinaus erhöht sich der Bedarfssatz für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, um 54 Euro monatlich. In den Fällen einer privaten Teilversicherung erhöht  sich der Bedarfssatz um die nachgewiesenen Kosten, bzw. um 9/10 davon, wenn die nachgewiesenen Kosten auch Wahlleistungen umfassen, höchstens aber ebenfalls um 54 Euro. Zur Abgeltung der Kosten für die Pflegeversicherung wird für beitragspflichtige Auszubildende ein Pflegeversicherungszuschlag von 10 Euro geleistet.

Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt damit zur Zeit der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende 643 Euro.

Beide Förderarten erhalten Sie als Vollzuschuss - nicht als Darlehen wie an Hochschulen. Ihr Vorteil ist die Rechtsstellung der LOVANIA-Akademie als Schule.

Bitte beachten Sie:
Detaillierte und verbindliche Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort oder der Landkreisverwaltung.
* Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen:

http://www.bafoeg.bmbf.de/
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php