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Änderung des BAföG ab Herbst 2008! Hier geht es zu einem Beispiel: Alexa, 17 Jahre, Berufsfachschülerin, auswärts wohnendStand 4/2009
Über die genannten Bedarfssätze hinaus können auswärtig untergebrachte Schülerinnen und Schüler weitere 72 Euro monatlich erhalten, soweit die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 57 Euro übersteigen. Nicht bei den Eltern wohnende Studierende können zusätzlich bis zu 72 Euro erhalten, wenn die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 146 Euro übersteigen. Darüber hinaus erhöht sich der Bedarfssatz für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, um 54 Euro monatlich. In den Fällen einer privaten Teilversicherung erhöht sich der Bedarfssatz um die nachgewiesenen Kosten, bzw. um 9/10 davon, wenn die nachgewiesenen Kosten auch Wahlleistungen umfassen, höchstens aber ebenfalls um 54 Euro. Zur Abgeltung der Kosten für die Pflegeversicherung wird für beitragspflichtige Auszubildende ein Pflegeversicherungszuschlag von 10 Euro geleistet. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt damit zur Zeit der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende 643 Euro. Beide Förderarten erhalten Sie als Vollzuschuss - nicht als Darlehen wie an Hochschulen. Ihr Vorteil ist die Rechtsstellung der LOVANIA-Akademie als Schule. Bitte beachten Sie: Detaillierte und verbindliche Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort oder der Landkreisverwaltung. * Alle Angaben ohne Gewähr Weitere Informationen: |







