Kindergeld |
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Stand: 01.01.2008 Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- und Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie z. B. den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes. Kein Kindergeld wird für Kinder über 18 Jahren
gezahlt, wenn sie eigene Einkünfte oder Bezüge von mehr als 7.680 € im
Kalenderjahr haben. Die Lovania-Akademie vermittelt Berufsausbildung im Sinne dieser Bestimmungen. Weitergehende Informationen: Link: http://www.familienkasse.de *Alle Angaben ohne Gewähr |







