Fördermöglichkeiten bei Rehabilitation |
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(SGB IX, § 33 - 43)
Sollten Sie Ihren Beruf aufgrund körperlicher oder seelischer Probleme nicht mehr ausüben können, so bieten unterschiedliche Träger die Kostenübernahme für betriebliche Qualifizierungs- sowie berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist es, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen dauerhaft zu sichern.
Mögliche Träger beruflicher Rehabilitation sind u.a.
Alle Rehabilitationsträger sind zur umfassenden Information und Beratung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen verpflichtet. Lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Berater über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen in Form von beruflicher Anpassung, Weiterbildung und Ausbildung informieren. Darüber hinaus können Sie sich auch an eine gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger wenden. Bei Jugendlichen ohne berufliche Erstausbildung ist i.d.R das Reha-Team der Agentur für Arbeit zuständig. Gern unterstützen wir Sie bereits vorab bei der Feststellung Ihrer Kenntnisse bzw. Ihres Bildungsbedarfs.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Rehabilitationsträger.
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