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der Aus- & Weiterbildung.

Verband Deutscher Privatschulen

Berufsförderung der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist für die schulische sowie berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten verantwortlich. Auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) bietet er neben Informations- und Beratungsleistungen eine Reihe verschiedenster Qualifizierungs- bzw. Bildungsmaßnahmen sowie finanzielle Förderungen, welche Soldaten beim erfolgreichen Einstieg bzw. der Rückkehr in das zivile Erwerbsleben unterstützen sollen.

Hierfür bietet er unter anderem folgende Leistungen:


Individuelle Beratung in beruflichen Fragen

Eine individuelle Beratung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen schulischer bzw. berufsbildender Förderung. Unter Berücksichtigung persönlicher Neigungen werden Berufsziele, Chancen und Möglichkeiten erörtert und in einem Förderungsplan festgehalten. Auf Grundlage dieses Plans werden in weiteren Beratungen Berufsförderungsleistungen festgelegt und koordiniert.


Berufsförderung während der Wehrdienstzeit

Bereits während ihres Wehrdienstes können Soldaten vorhandene Kenntnisse vertiefen, erweitern und neue Fertigkeiten erwerben.
Unter Berücksichtigung des persönlichen Förderungsplans, wehrdienstlicher Bedingungen sowie aktueller Bildungs- und Arbeitsmarktanforderungen werden interne Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung angeboten. Soweit diese nicht den Qualifizierungszielen des Soldaten entsprechen, kann unter Umständen auch eine Teilnahme an externen Maßnahmen gefördert werden. Hierzu zählen beispielsweise Lehrangebote im Direktunterricht öffentlicher aber auch privater Bildungseinrichtungen.


Förderung am Ende und nach der Wehrdienstzeit

Soldaten, welche für mindestens 4 Jahre in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind,  haben am Ende (unter Freistellung vom militärischen Dienst) und nach ihrer Wehrdienstzeit Anspruch auf Förderung ihrer schulischen und beruflichen Bildung. Art und Umfang der Förderung richten sich dabei nach Verpflichtungsdauer, militärfachlicher Ausbildung und den Bildungsmaßnahmen, welche bereits während der Wehrdienstzeit absolviert wurden.
Die berufliche Ausbildung wird Vollzeit im Direktunterricht vermittelt und findet in selbst gewählten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen statt. In Ausnahmefällen können sie bis zum Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses begonnen werden. Gefördert werden in diesem Fall sowohl direkte Kosten der schulischen oder beruflichem Bildung als auch Aufwendungen für Ausbildungsmittel, Reisen und ggf. einen Umzug.


Berufliche Rehabilitation gesundheitsgeschädigter Soldaten

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Soldaten erhalten besondere Betreuung und Rehabilitationsmaßnahmen (Aus-, Weiterbildung, Eingliederung), welche nach Ausscheiden aus dem Dienst durch einen zivilen Träger fortgeführt werden.


Ein Anspruch auf Förderung einer speziellen Bildungsmaßnahme besteht nicht. Entsprechende Förderanträge sind beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erhältlich und sollten so früh als möglich eingereicht werden.
Verbindliche Auskünfte erhalten sie vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Weitergehende Informationen:
www.bfd.bundeswehr.de


*Alle Angaben ohne "Gewehr"