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TÜV geprüfte Ausbildung

LOVANIA TÜV Zertifikat

TÜV-zertifiziert für
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der Aus- & Weiterbildung.

Verband Deutscher Privatschulen

Ausbildungsfreibetrag

Stand 2009

Mit dem zweiten Familienförderungsgesetz (2002) ist an die Stelle des Ausbildungsfreibetrages der Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf getreten.

Damit können Eltern gemäß § 33a Abs. 2 EStG Kosten, die mit der Berufsausbildung ihres Kindes entstehen, steuerlich geltend machen und einen Freibetrag in Höhe von 924 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.

Ein Abzug dieses Freibetrags setzt voraus, dass:


  • das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet,
  • das Kind auswärts wohnt (Wohnung außerhalb des elterlichen Haushalts)
  • für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht

Der Freibetrag vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese einen Betrag von 1.848 € im Kalenderjahr übersteigen (= anrechnungsfreier Betrag). Zu den eigenen Bezügen des Kindes zählen auch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, insofern sie nicht zurück gezahlt werden müssen (Schüler-BAföG).