Rückzahlung
Nach Ablauf der tilgunggsfreien Zeit ist der Kredit in monatlichen
Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Er kann jederzeit ganz oder
teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten
oder Gebühren anfallen.
Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Im
Falle von - nicht nur vorübergehenden - Schwierigkeiten bei der
Rückzahlung wird die DtA die Forderung an das BVA abtreten. Alle
weiteren Schritte erfolgen dann nach den Bestimmungen des öffentlichen
Rechts. |