Kontakt zur Studienberatung

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TÜV geprüfte Ausbildung

LOVANIA TÜV Zertifikat

TÜV-zertifiziert für
Qualitätssicherung in
der Aus- & Weiterbildung.

Verband Deutscher Privatschulen

Berechtigte

Berechtigte

Gefördert werden in der Regel deutsche Staatsbürger, die folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Studenten, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben.
  • Studenten eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums.
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
  • Volljährige Schüler in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulische Ausbildung erlangen werden.

Hinweis: Unter diese Bestimmungen fällt die zweijährige Ausbildung an der Lovania-Akademie.

Ausländische Auszubildende, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit erhalten, wenn z. B. ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist oder wenn der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedsstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderbereich einbezogen. Anderen Ausländern wird der Bildungskredit im Regelfall dann geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deitschland erwerbstätig gewesen sind.