Berechtigte |
BerechtigteGefördert werden in der Regel deutsche Staatsbürger, die folgende Voraussetzung erfüllen:
Hinweis: Unter diese Bestimmungen fällt die zweijährige Ausbildung an der Lovania-Akademie.
Ausländische Auszubildende, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit erhalten, wenn z. B. ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist oder wenn der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedsstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderbereich einbezogen. Anderen Ausländern wird der Bildungskredit im Regelfall dann geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deitschland erwerbstätig gewesen sind. |







