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der Aus- & Weiterbildung.

Verband Deutscher Privatschulen

Antragsverfahren

Antragsverfahren


Die Bewilligung von Leistungen nach diesem Programm erfolgt in zwei Schritten.

Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Internet oder erhalten Sie durch das BVA. Die Leistungsbewilligung erfolgt - wie beim BAföG - im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. dieser gibt dem Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Deutschen Ausgleichsbank (DtA).
 

 


Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der DtA versandt. Der Antragsteller nimmt das Vertragsangebot durch Unterschrift an. Diese Unterschrift ist zu "bestätigen" - eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Unterschriftsbestätigungen können z.B. von den BAföG-Ämtern, von Banken, von Gemeinden etc. vorgenommen werden. Sobald das unterzeichnete Vertragsangebot bei der DtA eingegengen ist, werden die Zahlungen aufgenommen. Achtung: Der Vertragsabschluss mit der DtA ist an eine Frist gebunden, die im Bewilligungsbescheid festgelegt ist. Als Stichtag gilt der Posteingang bei der DtA.