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Antragsverfahren
Die Bewilligung von Leistungen nach diesem Programm erfolgt in zwei Schritten.
Bewilligt
werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten
Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen
Formulare finden Sie im Internet oder erhalten Sie durch das BVA. Die
Leistungsbewilligung erfolgt - wie beim BAföG - im Rahmen eines
öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. dieser gibt dem
Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit
der Deutschen Ausgleichsbank (DtA).
Mit dem
Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der DtA versandt. Der
Antragsteller nimmt das Vertragsangebot durch Unterschrift an. Diese
Unterschrift ist zu "bestätigen" - eine notarielle Beglaubigung ist
nicht erforderlich. Unterschriftsbestätigungen können z.B. von den
BAföG-Ämtern, von Banken, von Gemeinden etc. vorgenommen werden. Sobald
das unterzeichnete Vertragsangebot bei der DtA eingegengen ist, werden
die Zahlungen aufgenommen. Achtung: Der Vertragsabschluss mit der DtA
ist an eine Frist gebunden, die im Bewilligungsbescheid festgelegt ist.
Als Stichtag gilt der Posteingang bei der DtA.
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